Die DIN 66399 „Büro- und Datentechnik – Vernichtung von Datenträgern“ ist seit Oktober 2012 in Kraft. Sie ersetzte die in die Jahre gekommene DIN 32757. Mit Einführung der DIN 66399 wurden genaue Anforderungen an die ordnungsgemäße Vernichtung von Datenträgern festgelegt.

Schutzklassen nach DIN 66399

Aktenvernichtung DIN 66399

Die DIN 66399 im Überblick

Teil 1

Grundlagen und Begriffe
In diesem Teil wird dem Nutzer die Ermittlung eines Schutzbedarfes seiner Daten ermöglicht. Hierin wird auch die unten aufgeführte Unterteilung in Schutzklassen, Datenträgergruppierung und Schutzstufen vorgenommen.

Teil 2

Anforderungen an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern
Hier werden insbesondere die zulässigen Partikelgrößen für die Vernichtung der entsprechenden Datenträger vorgeschrieben.

Teil 3

Technische und organisatorische Anforderungen an die Prozesse der Datenträgervernichtung.

Die drei Schutzklassen

Schutzklasse 1:
Normaler Schutzbedarf
für interne Daten

Schutzklasse 2:
Hoher Schutzbedarf
für vertrauliche Daten

Schutzklasse 3:
Sehr hoher Schutzbedarf
für besonders vertrauliche
und geheime Daten

Die Datenträgerkategorien

P – Informationen in Originalgröße (z.B. Papier, Röntgenfilm)

F – Informationen in verkleinerter Form (Film, Folie, Negative)

O – Optische Datenträger (DVD, Blu-ray)

T – Magnetische Datenträger (ID-Karten mit Magnetstreifen)

H – Festplatten mit magnetischem Datenträger

E – Elektronische Datenträger

Die 7 Sicherheitsstufen

Sicherheitsstufe 1

Allgemeines Schriftgut, das unlesbar oder entwertet werden soll.

Sicherheitsstufe 2

Interne Unterlagen, die unlesbar gemacht oder entwertet werden sollen.

Sicherheitsstufe 3

Sensible und vertrauliche Daten sowie personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen.

Sicherheitsstufe 4

Besonders sensible und vertrauliche Daten, sowie personenbezogenen Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen.

Sicherheitsstufe 5

Geheim zu haltende Informationen mit existenzieller Wichtigkeit für eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung.

Sicherheitsstufe 6

Geheim zu haltende Unterlagen, wenn außergewöhnliche Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.

Sicherheitsstufe 7

Strengst geheim zu haltende Daten, bei denen höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.