Röntgenbild Entsorgung

Röntgenbild­vernichtung

Röntgenbildentsorgung

RÖNTGENBILD­VERNICHTUNG –
aber sicher!

Medizintechnische bildgebende Verfahren wie Röntgen, Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) sind faszinierend, erlauben sie doch alle einen Blick ins Innere des menschlichen Körpers. Das bedingt gleichzeitig, dass es sich bei solchen Aufnahmen um höchst persönliche Daten handelt, die entsprechend sensibel zu handhaben sind.

Die DSGVO-Verordnung in Verbindung mit der DIN 66399 gibt die Richtlinien für den Umgang, die Lagerung, die Aufbewahrung und nicht zuletzt die fachgerechte Vernichtung von Röntgenbildern oder CT-Bildern. Mit HURT Aktenvernichtung setzen Sie auf einen erfahrenen Spezialisten: Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir passgenaue Konzepte und stehen für verlässliche Lösungen rund um das Lagern bzw. Aufbewahren sowie das zuverlässige Vernichten von Röntgenbildern und CTs.

Für wen ist die Vernichtung von Röntgenbildern nötig?

Eine fachgerechte Lagerung, Archivierung und Vernichtung von Daten ist für alle Dienstleister und Unternehmen bedeutsam, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Im Bereich der Röntgenbildvernichtung bzw. der Vernichtung von CT-Bildern arbeiten wir bei HURT für unterschiedlichste Kunden aus dem Gesundheitswesen, etwa

Chirurgen

Internisten

Orthopäden

Zahnärzte

Urologen

Gesundheitszentren

Radiologische Praxen

Krankenhäuser

Reha-Einrichtungen

und weitere Gesundheitsdienstleister

Profitieren Sie als Gewerbekunde von individuellen Angeboten und langfristiger Sicherheit in Form von Rahmenverträgen.

Jetzt ein unverbindliches Angebot anfordern:

Röntgenbild Entsorgung Deutschland

Wie läuft die Röntgenbild­vernichtung bei HURT ab

Für die Vernichtung von Röntgenbildern und CTs verwenden wir bei HURT Aktenvernichtung leistungsfähige Großschredder. Dabei arbeiten wir streng gemäß der DIN 66399 und mit versiertem und erfahrenem Fachpersonal.

Der Vernichtung der Röntgenbilder nachgelagert ist bei uns auch die fachgerechte Entsorgung. Immerhin ist HURT Aktenvernichtung anerkannter und registrierter Fachbetrieb der Akten- und Datenträgervernichtung nach DIN 66399, sowie zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Um eine lückenlose Prozesskette zu gewährleisten, stehen wir unseren Kunden dazu auch für die Abholung der Röntgenbilder (oder weiterer Akten und Dokumente) zur Verfügung.

Röntgenbild Entsorgung privat

Welche Kosten fallen bei der Röntgenbild­vernichtung an?

Wir bei HURT Aktenvernichtung berechnen unseren Kunden ausschließlich die bei uns anfallenden Leistungen – ehrlich, transparent, fair. Dazu gehört auch, dass ein bei der Entsorgung der Röntgenbilder evtl. anfallender Silberanteil entsprechend wieder gutgeschrieben wird.

Sie wünschen ein Entsorgungs­angebot, oder haben Fragen zu unserem Leistungs­spektrum?

Kontaktieren Sie uns online oder rufen Sie uns an unter:

So läuft's ab mit HURT Akten­vernichtung

Erstkontakt & ggf. Besichtigung

Konzept & Angebot

Auftrag

Regelmäßige Abholung

Glückliche Kunden

Wenn die kommen,
wird's sicher gut!

Auf ihn ist Verlass. Hier fährt Charly.
Was er im Gepäck hat, geht keinen was an.

Wenn die kommen,
wird's sicher gut!

Auf ihn ist Verlass. Hier fährt Charly.
Was er im Gepäck hat, geht keinen was an.

Sie prägt den HURT-Arbeitstag:
Die DIN-Richtlinie 66399

Kunden, die auf uns vertrauen